Was steckt hinter DAC7?
DAC7 ist die EU-Richtlinie 2021/514 — die siebte Änderung der EU-Amtshilferichtlinie im Steuerbereich. Sie gilt seit dem 1. Januar 2023 und verpflichtet digitale Plattformen (Marktplätze, Vermietungsseiten, Gig-Plattformen) dazu, Daten über ihre Verkäufer jährlich an das Finanzamt zu übermitteln.
In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in nationales Recht umgesetzt.
DAC7 ist keine neue Steuer. Es handelt sich um eine Meldepflicht für Plattformen — nicht für Verkäufer. Plattformen, die nicht melden, drohen Bußgelder. Dir als Verkäufer droht durch DAC7 direkt kein Bußgeld.
Wann werde ich gemeldet?
Eine Plattform muss dich melden, wenn du auf dieser Plattform innerhalb eines Kalenderjahres:
- mehr als 30 Transaktionen durchgeführt hast, ODER
- mehr als 2.000 € Gesamteinnahmen erzielt hast
Die Bedingung ist ODER — eine der beiden reicht aus. Auch 35 Verkäufe unter 2.000 € werden gemeldet.
Was passiert dann?
Wenn deine Daten gemeldet wurden, erhält das Finanzamt Informationen über deine Einnahmen auf dieser Plattform. Das bedeutet nicht automatisch, dass du Steuern nachzahlen musst.
Der Verkauf gebrauchter Privatgegenstände ist in Deutschland in der Regel steuerfrei — sofern es sich nicht um gewerbliche Tätigkeit handelt. Das Finanzamt kann jedoch Rückfragen stellen, wenn deine Einnahmen aus der Meldung nicht in deiner Steuererklärung auftauchen.
Was solltest du tun?
- Überblick verschaffen: Wie viele Transaktionen und wie viel Einnahmen hattest du auf welcher Plattform?
- Grenzen kennen: Liegt du über oder unter den Meldeschwellen?
- Belege aufbewahren: Kaufbelege für weiterverkaufte Artikel können helfen, nachzuweisen, dass kein Gewinn erzielt wurde.
- Risiko prüfen: Unser kostenloser Rechner gibt dir in 2 Minuten eine Einschätzung.