Die ersten DAC7-Datenjahre: 2023 und 2024
Seit Januar 2024 übermitteln Plattformen wie Vinted, eBay und Etsy erstmals Meldedaten für das Kalenderjahr 2023 an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die Daten werden an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet.
Was seitdem passiert ist, lässt sich in drei Kategorien einteilen:
1. Kontrollmitteilungen (Informelle Anfragen)
Die häufigste Reaktion: Das Finanzamt schickt ein formloses Schreiben oder eine Anfrage. Es fragt, ob die Einnahmen auf der Plattform in der Steuererklärung berücksichtigt wurden. Diese Phase ist noch kein Verfahren — es ist eine Einladung zur freiwilligen Klärung.
Typischer Fall: Verkäufer mit 3.000 € Einnahmen auf Vinted erhält Brief. Erklärt, dass es sich um eigene gebrauchte Kleidung handelt. Legt Kaufbelege bei. Fall wird geschlossen.
2. Vorsteuerliche Prüfungen (§ 88 AO)
Bei höheren Einnahmen oder Auffälligkeiten (viele Transaktionen, kein passender Job in der Steuererklärung) kann das Finanzamt eine förmliche Nachprüfung einleiten. Dabei wird die Steuererklärung gezielt verglichen.
Typischer Fall: Verkäufer mit 12.000 € Jahresumsatz auf eBay und keinem erklärten Nebeneinkommen. Finanzamt ordnet gewerbliche Tätigkeit an. Nachzahlung von Einkommensteuer + Gewerbesteuer für mehrere Jahre.
3. Steuerstrafverfahren (Schwarzmarkt-Konstellationen)
In seltenen Fällen — insbesondere bei systematischem Weiterverkauf über Jahre ohne jegliche Erklärung und hohen Beträgen — können Steuerstrafverfahren eingeleitet werden. Das Strafrecht gilt hier, weil Steuerhinterziehung bereits ab 1 € Verkürzung strafbar ist (§ 370 AO), aber erst bei höheren Beträgen oder Vorsatz relevant wird.
Historischer Präzedenzfall: eBay-Verkäufer vor dem Finanzgericht
Bereits vor DAC7 gab es Urteile. Das Finanzgericht Münster und das Finanzgericht Köln haben in mehreren Fällen entschieden, dass regelmäßige eBay-Verkäufer als Gewerbetreibende einzustufen sind — auch wenn sie keine Gewerbeanmeldung hatten. DAC7 vereinfacht es nun, solche Konstellationen zu identifizieren.
Fazit
Wer gelegentlich eigene Sachen verkauft, hat in der Regel nichts zu befürchten. Wer systematisch Ware einkauft und weiterverkauft, sollte jetzt handeln — bevor das Finanzamt fragt. Unser Rechner hilft dir, dein Risiko einzuschätzen.